KI-Förderung für KMU der NRW.BANK: Bis zu 25.000 Euro für Konzept und Test
- André Grothus

- vor 18 Stunden
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KI kann Abläufe vereinfachen, Daten auswerten oder Mitarbeitende bei wiederkehrenden Aufgaben unterstützen. Die schwierigste Frage kommt oft vorher: Wo lohnt sich der Einsatz im eigenen Betrieb, und funktioniert die Idee unter realen Bedingungen?
Genau an dieser Stelle setzt NRW.BANK.Impuls KI an. Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dabei, sinnvolle KI-Anwendungen vorzubereiten und in einem begrenzten Rahmen zu testen. Anträge können ab dem 17. August 2026 über das Kundenportal der NRW.BANK gestellt werden.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben. Möglich sind mindestens 5.000 Euro und höchstens 25.000 Euro Förderung innerhalb von zwei Jahren. Wichtig ist die Abgrenzung: Das Programm finanziert Konzeptarbeit und Tests. Die dauerhafte Einführung oder der Kauf einer fertigen KI-Lösung gehören nicht dazu.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Unterlagen und der Zuwendungsbescheid der NRW.BANK. Stand: 13. August 2026.
Die neue Förderung in der Übersicht
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Modul A fördert die KI-Konzeptberatung, Modul B den Test eines KI-Systems.
Der Zuschuss deckt 50 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben ab.
Die Förderung liegt je Antrag bei mindestens 5.000 Euro. Dafür müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 10.000 Euro betragen.
Der Auftrag darf grundsätzlich erst nach dem Zuwendungsbescheid erteilt werden.
Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss gegen Nachweis bezahlter Rechnungen.
Für wen ist die KI-Förderung gedacht?
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW. Nach der EU-Definition beschäftigen KMU weniger als 250 Mitarbeitende. Zusätzlich darf der Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro betragen.
Bei verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen reicht der Blick auf den eigenen Betrieb allein oft nicht aus. Beteiligungen können die Berechnung des KMU-Status beeinflussen. Wer Teil einer Unternehmensgruppe ist, sollte die Einstufung deshalb früh prüfen.
Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten, bestimmte Unternehmen aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie Vorhaben, die die ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK nicht erfüllen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die NRW.BANK entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Was wird gefördert?
NRW.BANK.Impuls KI besteht aus zwei Modulen. Ein Unternehmen kann eines davon oder beide gemeinsam beantragen.
Modul A: Erst klären, wo KI sinnvoll eingesetzt werden kann
Modul A fördert eine externe KI-Konzeptberatung. Sie kann helfen, passende Anwendungsfelder zu finden, konkrete Anwendungsfälle zu priorisieren und die technischen sowie organisatorischen Voraussetzungen zu bewerten. Auch Prozesse für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI können Teil der Beratung sein.
Für einen Handwerksbetrieb kann am Anfang zum Beispiel die Frage stehen, ob Bilddaten bei der Dokumentation unterstützen können oder ob sich wiederkehrende Anfragen sinnvoll vorsortieren lassen. In einem Produktionsunternehmen kann es um Prognosen, Bilderkennung oder die Unterstützung von Steuerungsprozessen gehen. Entscheidend bleibt, dass der Anwendungsfall zum eigenen Betrieb passt und einen klaren Nutzen verfolgen soll.
Wenn noch keine Vorarbeiten vorhanden sind, sollte die Beratung mindestens mögliche Anwendungsfelder identifizieren und konkrete Fälle definieren. Wer bereits Vorarbeit geleistet hat, kann darauf aufbauen. Generell ist Modul A der ideale Einstieg in das Thema KI. Insbesondere für Unternehmen, die noch keinen Ansatz gefunden haben KI für ihr Unternehmen sinnvoll nutzbar zu machen und dabei Unterstützung wünschen
Modul B: Einen konkreten KI-Anwendungsfall testen
Modul B fördert die Entwicklung oder zeitweise Einrichtung einer funktionsfähigen Testversion. Das kann ein neuer KI-Prototyp sein oder ein bereits am Markt verfügbares System, das für einen begrenzten Test eingerichtet wird.
Zum Vorhaben gehören der Test, die Bewertung der Ergebnisse und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Schon im Antrag müssen passende Testkriterien genannt werden. Das können je nach Anwendungsfall etwa Trefferqualität, Zeitaufwand, Bedienbarkeit oder die Qualität der Ergebnisse sein.
Voraussetzung sind konzeptionelle Vorarbeiten, aus denen der Test nachvollziehbar abgeleitet werden kann. Diese Vorarbeit kann aus Modul A stammen oder bereits aus eigenen Mitteln finanziert worden sein. Im betroffenen Prozess darf KI bislang aber noch nicht systematisch genutzt werden, wobei eine sporadische Nutzung von KI Tools grundsätzlich nicht gegen eine Förderfähigkeit spricht.

Was wird nicht gefördert?
Die Förderung endet dort, wo aus dem Test ein dauerhaftes Produktivsystem wird. Ein neues ERP-System, ein klassischer regelbasierter Workflow oder eine allgemeine Bestandsaufnahme werden durch dieses Programm daher nicht automatisch zu einem KI-Vorhaben. Zu den nicht förderfähigen Vorhaben gehören insbesondere:
der Kauf, die dauerhafte Einführung oder der Betrieb einer KI-Lösung nach dem Test,
allgemeine Digitalisierungsberatung ohne klaren KI-Anwendungsfall,
reine Automatisierung oder Robotik ohne KI,
Schulungen zur Anwendung der europäischen KI-Verordnung,
Prozesse, in denen KI bereits systematisch eingesetzt wird,
die Entwicklung einer KI-Lösung, die vor allem am Markt verkauft werden soll.
Von der ersten Idee zum getesteten KI-Anwendungsfall
Du bist dir nicht sicher, ob du förderung etwas für euch ist oder wie du den Antrag stellst? Innoventure.tech kann dich und dein Unternehmen durch die Antragsphase und beide Fördermodule begleiten:
Zuhören: Wir betrachten eure Abläufe und sammeln mögliche KI-Anwendungsfälle.
Verstehen: Gemeinsam wählen wir einen sinnvollen Anwendungsfall aus und prüfen Daten, Technik, Organisation und Verantwortlichkeiten.
Testen: Auf Basis des Konzepts entsteht eine begrenzte Testversion. Vorab legen wir fest, woran sich ihr Nutzen messen lässt.
Entscheiden: Wir bewerten die Ergebnisse und entwickeln eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.
So wird aus einer ersten Idee ein strukturiertes KI-Projekt mit einer belastbaren Entscheidungsgrundlage. Wir richten uns dabei genau an den Ablauf der Förderung. Der verbindliche Auftrag und der Projektstart erfolgen grundsätzlich erst nach dem Zuwendungsbescheid.
Ihr habt einen möglichen Anwendungsfall, seid euch aber noch nicht sicher, welches Modul passt? Sprecht mit uns. In einem ersten Gespräch sortieren wir gemeinsam eure Ausgangslage und die nächsten Schritte.
Welche Kosten sind förderfähig?
Im Mittelpunkt stehen Ausgaben für externe Beratung, Entwicklung und Test. In Modul B können zusätzlich Kosten für Test-Infrastruktur, notwendige Softwarelizenzen und gemietete Hardware berücksichtigt werden. Diese Sachausgaben dürfen höchstens 25 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben in Modul B ausmachen.
Anerkannt werden nur Nettobeträge. Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Das beauftragte Unternehmen muss in der Europäischen Union sitzen, für das Vorhaben fachlich geeignet sein und ein Angebot in deutscher Sprache sowie in Euro vorlegen.
Für die Auftragsvergabe ist eine nachvollziehbare Preisermittlung nötig. Das können drei Vergleichsangebote sein oder auch eine Recherche im Internet sowie telefonische Preisermittlungen. Die Auswahl und ihre Wirtschaftlichkeit müssen dokumentiert werden aber erst bei Nachfrage eigereicht werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die NRW.BANK übernimmt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Mindestförderung beträgt 5.000 Euro, die Obergrenze 25.000 Euro innerhalb von zwei Jahren. Daraus ergeben sich zwei einfache Orientierungswerte:
Für 5.000 Euro Zuschuss braucht ein Antrag mindestens 10.000 Euro förderfähige Ausgaben.
Für den Höchstzuschuss von 25.000 Euro sind mindestens 50.000 Euro förderfähige Ausgaben nötig.
Höhere Projektkosten sind möglich. Der Zuschuss steigt oberhalb der Fördergrenze jedoch nicht weiter. Das Förderkontingent gilt zusammen mit verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen. Zudem handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Bereits erhaltene De-minimis-Förderungen des Unternehmensverbunds müssen im Antrag angegeben werden.

Der Antrag in sieben Schritten
KMU-Status und Unternehmenssitz prüfen. Bei Beteiligungen gehört die Unternehmensstruktur mit auf den Tisch.
Einen klaren KI-Anwendungsfall auswählen. Beschreibt das Problem, den heutigen Ablauf und das gewünschte Ergebnis.
Das passende Modul bestimmen. Für Modul B müssen konzeptionelle Vorarbeiten und messbare Testkriterien vorhanden sein.
Ein fachkundiges Unternehmen auswählen. Das Angebot muss auf Deutsch, in Euro und inhaltlich nachvollziehbar sein.
Die Wirtschaftlichkeit dokumentieren. Dazu gehört in der Regel ein Marktüberblick über mehrere Anbietende.
Den vollständigen Antrag über das NRW.Bank Kundenportal einreichen. Gefordert werden unter anderem Antragsformular, Vorhabenbeschreibung, Angebot, De-minimis-Erklärung, Erklärung zum KMU-Status und Legitimationsnachweise.
Auf den Zuwendungsbescheid warten. Erst danach sollte der Auftrag verbindlich erteilt und mit dem Vorhaben begonnen werden.
Der Zahlungsfluss ist für kleine Betriebe besonders wichtig
Die Förderung wird nicht zu Projektbeginn ausgezahlt. Das Unternehmen bezahlt die Rechnungen zunächst selbst. Nach Abschluss werden Verwendungsnachweis, Sachbericht, Rechnungen und Zahlungsbelege eingereicht. Die NRW.BANK erstattet den bewilligten Anteil nach der Prüfung einmalig.
Der Durchführungszeitraum sollte sechs Monate nicht überschreiten. Mit dem Vorhaben muss spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung begonnen werden. Grundsätzlich endet der Bewilligungszeitraum zwei Monate nach dem Projekt. Bis dahin muss der Verwendungsnachweis vorliegen.
Belege und weitere Unterlagen zur Förderung müssen nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen fünf Jahre ab Ende des Bewilligungszeitraums aufbewahrt werden, sofern andere Vorschriften keine längere Frist verlangen.
Kann ich Modul A und Modul B gemeinsam beantragen?
Ja. Ein Antrag kann eine KI-Konzeptberatung, einen Test oder Inhalte aus beiden Modulen umfassen.
Dürfen mehrere KI-Systeme getestet werden?
Ja, wenn sie für denselben konkreten Anwendungsfall verglichen werden. Ziel und Testkriterien müssen im Antrag klar beschrieben sein.
Darf ich direkt nach dem Antrag starten?
Nein. Grundsätzlich darf der verbindliche Auftrag erst nach dem Zuwendungsbescheid erteilt werden. Die FAQ nennt eng begrenzte Vertragsgestaltungen mit kostenfreiem Rücktrittsrecht als mögliche Ausnahme. Wer das erwägt, sollte es vorab mit der NRW.BANK klären.
Kann ich die Förderung mit anderen Zuschüssen kombinieren?
Für dieselben förderfähigen Ausgaben ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ausgeschlossen, wenn diese einen Zuschuss, Tilgungszuschuss oder Tilgungsnachlass enthalten.
Wie oft kann ein Unternehmen die Förderung nutzen?
Innerhalb von zwei Jahren höchstens zweimal. Die Förderobergrenze von insgesamt 25.000 Euro und die Einbeziehung verbundener Unternehmen sowie Partnerunternehmen bleiben dabei bestehen.
Der erste machbare Schritt
Beginnt nicht mit der Suche nach einem KI-Tool. Nehmt einen Arbeitsablauf, bei dem heute Zeit verloren geht, Informationen fehlen oder Entscheidungen schwerfallen. Beschreibt den Ablauf in wenigen Sätzen und legt fest, woran ein Test einen echten Nutzen zeigen müsste.
Diese Vorarbeit macht schnell sichtbar, ob zunächst eine Konzeptberatung sinnvoll ist oder ob bereits genug Klarheit für einen Test besteht. Sie hilft außerdem dabei, Angebote besser zu vergleichen und die Vorhabenbeschreibung konkret zu formulieren.
Wenn ihr einen KI-Anwendungsfall im Betrieb einordnen möchtet, unterstützen wir euch dabei, Ausgangslage, Ziel, Voraussetzungen und Testkriterien sauber zu strukturieren. Die verbindliche Prüfung und Förderentscheidung liegt bei der NRW.BANK.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Unterlagen und der Zuwendungsbescheid der NRW.BANK. Stand: 13. August 2026.
Anhang: Quellen und weiterführende Informationen
NRW.BANK.Impuls KI: Produktseite. Aktuelle Programminformationen, Antragstellung und Hinweise der NRW.BANK.
Richtlinie NRW.BANK.Impuls KI, Fassung 07/2026. Rechtsgrundlage, Fördermodule, Voraussetzungen, Förderhöhe und Verfahren.
FAQ NRW.BANK.Impuls KI, Fassung 08/2026. Praktische Erläuterungen, Rechenbeispiele, Antragsunterlagen und Projektablauf.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen der NRW.BANK, Fassung 07/2026. Preisermittlung, Dokumentation, Mitteilungspflichten, Nachweise und Aufbewahrung.
NRW.BANK: Was ist ein KMU?. Erläuterung der EU-KMU-Definition und der Bedeutung von Beteiligungen.
EU-Verordnung 2023/2831 zu De-minimis-Beihilfen. Beihilferechtliche Grundlage des Förderprogramms.
