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AGB

Innoventure Tech Bohlmeier Duckhorn Groh Grothus GbR

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich
 

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Schulungen, Workshops und Vorträge (nachfolgend gemeinsam „Schulungsleistungen“), die durch einen Netzwerkpartner von Innoventure.tech in eigenem Namen abgeschlossen werden. Vertragspartner des Kunden ist jeweils derjenige Netzwerkpartner, der im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt ist (nachfolgend „Auftragnehmer“).
 

1.2  Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Inanspruchnahme der Leistungen ausgeschlossen.
 

1.3  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

 

§ 2 Vertragsschluss
 

2.1  Die Darstellung von Leistungen unter der Marke „Innoventure.tech“ stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
 

2.2  Auf Basis einer Anfrage erstellt der jeweils handelnde Netzwerkpartner ein individuelles Angebot.
 

2.3  Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt oder der Auftragnehmer die Beauftragung in Textform bestätigt.

 

§ 3 Leistungsumfang und Durchführung
 

3.1  Der genaue Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
 

3.2  Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB. Er schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistung (z. B. Durchführung eines Workshops), jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
 

3.3  Die Durchführung von Workshops und Schulungen erfolgt nach Absprache entweder online, in den Räumlichkeiten des Kunden oder an einem vereinbarten Veranstaltungsort.
 

3.4  Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich Schulungsleistungen (Schulungen, Workshops, Vorträge). Die Umsetzung, Implementierung, Konfiguration, Wartung oder der Betrieb von IT-Systemen, Software oder Automatisierungslösungen in den Systemen des Kunden ist nicht Gegenstand des Vertrages und wird vom Auftragnehmer nicht geschuldet.

 

§ 4 Kooperationsnetzwerk und Netzwerkpartner
 

4.1  Innoventure.tech ist ein Kooperationsnetzwerk aus selbstständigen Experten und Partnern verschiedener Fachbereiche (nachfolgend „Netzwerkpartner“).
 

4.2  Jeder Netzwerkpartner handelt als eigenständiger Unternehmer auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.
 

4.3  Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus der Schulungsleistung qualifizierter Netzwerkpartner zu bedienen. Diese werden im Rahmen der Leistungserbringung als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB tätig.
 

4.4  Der jeweilige Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und haftet für die Erbringung der vereinbarten Schulungsleistungen einschließlich der Leistungen eingesetzter Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften.
 

4.5  Soweit im Einzelfall Leistungen nicht durch den Auftragnehmer, sondern aufgrund eines gesonderten Vertrags direkt durch einen Netzwerkpartner erbracht werden, kommt dieses Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Netzwerkpartner zustande.
 

4.6  Benötigt der Kunde über die Schulungsleistungen hinaus Umsetzungs-, Implementierungs- oder sonstige IT-Dienstleistungen, kann der Auftragnehmer dem Kunden hierfür externe IT-Dienstleister empfehlen oder vermitteln. Eine solche Empfehlung oder Vermittlung ist unverbindlich und stellt keine eigene Leistung des Auftragnehmers dar. Ein Vertrag über derartige Leistungen kommt ausschließlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen externen Dienstleister zustande. Der Auftragnehmer wird nicht Vertragspartei dieses Vertrages und übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Auswahl, Eignung, Leistungserbringung oder Erfüllung durch den empfohlenen oder vermittelten Dienstleister. Die empfohlenen oder vermittelten Dienstleister werden insoweit nicht als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers im Sinne des § 278 BGB tätig.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
 

5.1  Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
 

5.2  Findet die Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Kunden statt, stellt dieser die notwendige Infrastruktur (z. B. Beamer, WLAN, Flipchart) kostenfrei zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
 

6.1  Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise in Euro. Soweit der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Andernfalls verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
 

6.2  Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
 

6.3  Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
 

6.4  Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu fordern.

 

§ 7 Stornierung und Terminverschiebung
 

7.1  Eine Stornierung oder Verschiebung von gebuchten Workshops, Schulungen oder Vorträgen durch den Kunden muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
 

7.2  Bei einer Stornierung durch den Kunden fallen folgende Gebühren an:

–    Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei

–    29 bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung

–    Weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung
 

7.3  Bereits entstandene, nicht stornierbare Kosten (z. B. gebuchte Reisekosten oder externe Locations) sind vom Kunden in jedem Fall in voller Höhe zu erstatten.
 

7.4  Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Referenten oder eines eingesetzten Netzwerkpartners, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Auftragnehmer gemeinsam mit dem Kunden einen Ersatztermin vereinbaren oder, soweit möglich, einen gleichwertigen Netzwerkpartner einsetzen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte
 

8.1  Alle im Rahmen der Schulungsleistung überlassenen Materialien (z. B. Präsentationen, Handouts, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben beim jeweiligen Netzwerkpartner, der die Materialien erstellt hat.
 

8.2  Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Materialien für den eigenen, internen Gebrauch.
 

8.3  Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung der Materialien – auch auszugsweise – ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Netzwerkpartners nicht gestattet.

 

§ 9 Haftung
 

9.1  Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 

9.2  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 

9.3  Die Haftung umfasst auch Pflichtverletzungen eingesetzter Erfüllungsgehilfen.
 

9.4  Für Leistungen externer Dienstleister, die dem Kunden lediglich empfohlen oder vermittelt wurden (§ 4.6), haftet der Auftragnehmer nicht. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für die Umsetzung, Implementierung oder den Betrieb von IT-Systemen, Software oder Automatisierungslösungen, da diese nicht Gegenstand des Vertrages sind (§ 3.4).

 

§ 10 Vertraulichkeit
 

10.1  Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für Informationen über eingesetzte Netzwerkpartner, sofern diese nicht öffentlich bekannt sind.
 

10.2  Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

 

§ 11 Schlussbestimmungen
 

11.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 

11.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des jeweiligen Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
 

11.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 



 

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